Barschulung – Erstbelehrung

Diese Unterweisung dient dazu, auf den Dienst an der Bar vorzubereiten. In ihr wird das Wissen über die Abläufe beim Bardienst und die rechtlichen und hygienebezogenen Anforderungen an den Dienst an der Bar vermittelt.
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist vor Übernahme eines Bardienstes verpflichtend.
Voraussetzung für die Teilnahme sind:
– die Mitgliedschaft im Verein (Ausnahmen für einzelne Teams bitte direkt mit diesen besprechen) und
– eine bereits erfolgte Belehrung gemäß §§42/43 IfSG durch das Gesundheitsamt oder einen durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt. Die entsprechende Bescheinigung muss im Verein vorliegen. Hinweise zur Belehrung durch das Gesundheitsamt und zur Kostenerstattung für die Belehrung können bei verwaltung@quaelgeist.sm angefordert werden.
Die Einweisung vermittelt euch alle Kenntnisse, die ihr benötigt, um einen Bardienst erfolgreich zu absolvieren:
– Was muss ich beachten, bevor ich meinen Dienst an der Bar antrete? (Art der Veranstaltung, Gesundheit, Tätigkeitsverbote, etc.)
– Was gehört zur Vorbereitung des Dienstes? (Was gibt es zu bedenken? Wo finde ich die nötigen Materialien?)
– Wie läuft ein Bardienst ab? (Wie ist das Getränkelager aufgebaut? Wo finde ich was? Wie gehe ich richtig mit Lebensmitteln um? Wie funktionieren die Geräte? Was mache ich mit dem Leergut? Was gibt es bei Hygiene/Sauberkeit zu beachten?)
– Was ist nach dem Dienst zu erledigen? (Richtiges Aufräumen, Reinigung des Barbereichs, etc.)
Folgende rechtlich vorgeschriebene Kenntnisse werden dabei vermittelt:
– die betriebliche Erstbelehrung nach §43 (4) IfSG
– die im Verein erforderlichen Kenntnisse nach §4 LMHV
– die Kenntnisse zu den sonstigen QG-internen Hygieneregeln
Die Teilnahme wird dokumentiert. Spätestens 1 Jahr nach der Erstbelehrung ist eine Folgebelehrung durchzuführen.
Anmeldung erforderlich! / Registration mandatory!
Zur Anmeldung / Registration form


