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Barschulung – Folgebelehrung

22. Juni @ 19:00 - 20:00
Kostenlos

Diese Unterweisung dient dazu, an die Regelungen beim Bardienst zu erinnern und auf neue Regeln hinzuweisen. Dazu werden das Wissen über die Abläufe beim Bardienst und die rechtlichen und hygienebezogenen Anforderungen an den Dienst an der Bar aufgefrischt.

Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist spätestens ein Jahr nach der letzten Schulung verpflichtend, um weiterhin Bardienste übernehmen zu dürfen.

Voraussetzung für die Teilnahme sind:
– die Mitgliedschaft im Verein (Ausnahmen für einzelne Teams bitte direkt mit diesen besprechen),
– eine bereits erfolgte Bareinweisung und
– eine Belehrung gemäß §§42/43 IfSG durch das Gesundheitsamt oder einen durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt und die rechtzeitige betriebliche Erstbelehrung. Die entsprechende Bescheinigung muss im Verein vorliegen.

Folgende Inhalte werden aufgefrischt:
– Was muss ich beachten, bevor ich meinen Dienst an der Bar antrete? (Art der Veranstaltung, Gesundheit, Tätigkeitsverbote, etc.)
– Was gehört zur Vorbereitung des Dienstes? (Was gibt es zu bedenken? Wo finde ich die nötigen Materialien?)
– Wie läuft ein Bardienst ab? (Welche Neuerungen gibt es? Was gibt es bei Hygiene/Sauberkeit zu beachten?)
– Was ist nach dem Dienst zu erledigen? (Richtiges Aufräumen, Reinigung des Barbereichs, etc.)

Folgende rechtlich vorgeschriebene Kenntnisse werden dabei vermittelt:
– die Folgebelehrung nach §43 (4) IfSG
– die im Verein erforderlichen Kenntnisse nach §4 LMHV
– die Kenntnisse zu den sonstigen QG-internen Hygieneregeln

Die Teilnahme wird dokumentiert. Spätestens 1 Jahr nach der Folgebelehrung ist erneut eine Folgebelehrung durchzuführen.

Anmeldung erforderlich! / Registration mandatory!
Zur Anmeldung / Registration form

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