Hausordnung und Haftungsausschluss

Hausordnung

  • Beim Betreten der Vereinsräume erkennt jedes Mitglied diese Hausordnung an.
  • Zutritt haben nur Vereinsmitglieder. Voraussetzung ist die Volljährigkeit nach deutschen Recht.
  • Über die Aufnahme vom Tagesmitgliedern entscheiden die Diensthabenden und/oder der Vorstand ohne Rücksprache.
  • Der ausgehändigte Mitgliedsausweis ist unaufgefordert beim Betreten der Vereinsräume an der Garderobe vorzuzeigen.
  • Die Teilnahme an den Vereinsveranstaltungen ist freiwillig und geschieht auf eigene Gefahr.
  • In den Vereinsräumen besteht während der Veranstaltungen Handy-, Fotografier- und Filmverbot. Die jeweiligen Geräte sind an der Garderobe abzugeben.
  • Die Diensthabenden und/oder der Vorstand haben das alleinige Hausrecht. Eine getroffene Entscheidung ist ohne Rücksprache bindend.
  • In den Vereinsräumen gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme.
    In den Spielräumen ist ein sogenannter Höflichkeitsabstand einzuhalten. Fühlt sich ein Besucher trotzdem belästigt, so ist dieser Abstand gegebenenfalls zu vergrößern.
  • In den Räumen des Quälgeist Berlin e.V. gelten folgende allgemeingültige Stoppworte: „Rot“ und „Mayday“. Werden diese Worte genannt, ist die Session sofort zu unterbrechen. Diensthabende und Gäste haben die Pflicht, im Falle einer Nichtbeachtung einzugreifen.
  • Es dürfen keine Spielbereiche von Besuchern verschlossen, abgehängt oder der Zugang versperrt werden. Ausnahmen können mit dem Diensthabenden besprochen werden und gelten dann auch nur für diese Veranstaltung.
  • In allen Räumen außer dem gesondert gekennzeichneten Raucherbereich besteht absolutes Rauchverbot. Getränke in Gläsern sind in den Spielbereichen nicht erlaubt.
  • Der übermäßige Genuss von Alkohol sowie die Einnahme von Drogen jeglicher Art führen zum Hausverbot.
  • Eventuelle Unregelmäßigkeiten sind den Diensthabenden zu melden.
  • Die Diensthabenden erklären bei Bedarf gerne die Einrichtungsgegenstände.
  • Benutzte Einrichtungsgegenstände sind nach der Nutzung umgehend zu reinigen und zu desinfizieren.

Haftung und Haftungsausschlüsse

  • Der Quälgeist Berlin e.V. übernimmt keine Haftung für Garderobe und Wertgegenstände.
  • Die Benutzung der Vereinsräume geschieht auf eigene Gefahr.
  • Der Quälgeist Berlin e.V. haftet nicht für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, die durch andere Personen und/oder unsachgemäße Nutzung der Vereinsräume und deren Einrichtungen entstehen.
  • Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Quälgeist Berlin e.V. oder sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe die Pflichtverletzung zu vertreten hat und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Quälgeist Berlin e.V. oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

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