Hausordnung
Zutritts- und Mitgliedsregelungen sowie Hausrecht
- Beim Betreten der Vereinsräume erkennen alle Mitglieder und Gäste diese Hausordnung an.
- Zutritt zu Veranstaltungen haben nur Vereinsmitglieder.
- Der Zutritt außerhalb von Veranstaltungen ist gesondert geregelt.
- Zutritt haben nur volljährige Personen.
- Über die Aufnahme von Tagesmitgliedern entscheiden die Diensthabenden und/oder der Vorstand ohne Rücksprache.
- Der ausgehändigte Mitgliedsausweis ist unaufgefordert beim Betreten und vor dem Verlassen der Vereinsräume an der Kasse vorzuzeigen.
- Bei genderspezifischen Veranstaltungen gilt der Grundsatz der Selbstdefinition. Zu unseren Männer-Veranstaltungen sind binäre trans-Männer und sowohl schwule als auch maskuline nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen willkommen, die der Schwulenszene angehören.
- Fetischkleidung, die sich auf den deutschen Faschismus und Nationalsozialismus bezieht, ist bei uns ausdrücklich untersagt. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für sogenannte „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“.
- Die Diensthabenden und/oder der Vorstand haben das alleinige Hausrecht.
Eine getroffene Entscheidung ist ohne Rücksprache bindend.
Verhalten bei Veranstaltungen und Nutzung der Räume
- Die Teilnahme an den Vereinsveranstaltungen erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr.
- In den Vereinsräumen gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme.
- In den Spielräumen ist ein sogenannter Höflichkeitsabstand einzuhalten. Fühlt sich jemand trotzdem belästigt, so ist dieser Abstand gegebenenfalls zu vergrößern.
- In unseren Räumen gelten folgende allgemeingültigen Stoppworte: „Rot“ und „Mayday“.
Werden diese Worte genannt, ist die Session sofort zu unterbrechen. Diensthabende und Gäste sind verpflichtet, im Falle einer Nichtbeachtung einzugreifen. Es ist sicherzustellen, dass Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, ein Stoppwort äußern zu können (z.B. Knebel, Masken), auf andere Weise eine Unterbrechung der Session verlangen können. - Spielbereiche, die mit fest installierten Vorhängen zugehängt oder mit einem Hocker versperrt wurden, sind durch andere nicht zu betreten, darüber hinaus dürfen keine Spielbereiche von Besuchern verschlossen, abgehängt oder der Zugang anderweitig versperrt werden. Ausnahmen können mit den Diensthabenden besprochen werden und gelten jeweils nur für diese Veranstaltung.
- Benutzte Einrichtungsgegenstände sind nach der Nutzung umgehend zu reinigen und zu desinfizieren.
- Die Diensthabenden erklären bei Bedarf gerne die Einrichtungsgegenstände.
Foto-, Film- und Handynutzung
- In den Vereinsräumen besteht während der Veranstaltungen ein absolutes Filmverbot.
- Fotografieren sowie das Nutzen von Handys ist während der Veranstaltungen ausschließlich an folgenden Orten zulässig:
- Kassen und Garderobenbereich
- Vor dem QG-Logo im Eingangsbereich
- In der MitgliederInnen-Umkleide im Obergeschoss
- oder einer ggf. vorhandenen Fotobox
- Abweichende Regelungen für die Handy- und Fotonutzung außerhalb von Veranstaltungen sind gesondert geregelt.
Umgang mit Getränken, Nichtraucher- und Gesundheitsschutz
- In allen Räumen außer dem gesondert gekennzeichneten Raucherbereich
besteht absolutes Rauchverbot. - Getränke in Gläsern sind in den Spielbereichen nicht erlaubt.
- Der übermäßige Genuss von Alkohol sowie der Konsum illegaler Drogen
jeglicher Art führen zu einem Hausverbot. - Der Genuss von Cannabis-haltigen Produkten ist gestattet.
- Eventuelle Unregelmäßigkeiten sind den Diensthabenden zu melden.
Haftung und Haftungsausschlüsse
- Der Quälgeist Berlin e.V. übernimmt keine Haftung für Garderobe und Wertgegenstände.
- Die Nutzung der Vereinsräume geschieht auf eigene Gefahr.
- Der Quälgeist Berlin e.V. haftet nicht für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, die durch andere Personen und/oder unsachgemäße Nutzung der Vereinsräume und deren Einrichtungen entstehen.
- Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Quälgeist Berlin e.V. oder sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe die Pflichtverletzung zu vertreten hat und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Quälgeist Berlin e.V. oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
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